Das ist ein klassischer und baurechtlich sehr gut einzuordnender Fall – und tatsächlich einer der wenigen, bei dem die Nutzung trotz mehrerer Personen als eine einzige Nutzungseinheit gelten kann. Genau deshalb funktionieren viele Atelierhäuser, Künstlergemeinschaften und Co‑Working‑Studios überhaupt erst im Bestand.
Die Bauordnung definiert eine Nutzungseinheit nicht über Mietverträge, sondern über:
Zugänglichkeit
Abgeschlossenheit
Funktionale Einheit
Gemeinsame Nutzung von Infrastruktur
Gemeinsame Verantwortung
Im Künstler*innenhaus:
→ keine abgeschlossenen Bereiche
→ gemeinsame Infrastruktur
→ keine separaten Einheiten
→ gemeinsame Nutzung
→ ein Betrieb, eine Einheit
👉 Damit gilt das Gebäude baurechtlich als eine Nutzungseinheit - da ist unabdingbar.
Wenn es eine Nutzungseinheit ist, dann:
Das ist der große Vorteil solcher Atelier‑ oder Kreativgemeinschaften.
Das passiert, wenn eines der folgenden Merkmale auftaucht:
Türen werden abgeschlossen
Räume werden exklusiv genutzt
Unterschiedliche Firmen mit getrennten Verantwortlichkeiten
Unterschiedliche Öffnungszeiten
Unterschiedliche Kundenströme
Unterschiedliche Versicherungen
Unterschiedliche Postanschriften
Unterschiedliche Gewerbeanmeldungen pro Raum
Dann wäre es:
➡️ Mehrere Nutzungseinheiten → Brandschutzpflichten steigen → Entrauchung + Abtrennung erforderlich!
Keine Schlösser an den Türen
Gemeinsame Nutzung aller Räume
Gemeinsame Brandschutzverantwortung
Gemeinsame Hausordnung
Gemeinsame Nutzung von Küche, WC, Fluren
Gemeinsame Postadresse
Gemeinsame Nutzung von Technikräumen / Sicherungen etc.
Auch bei getrennten Mietverträgen kann man definieren:
„Die Mieter nutzen die Räume gemeinsam als eine gemeinschaftliche Atelier‑/Büroeinheit.“
„Es bestehen keine abgeschlossenen Bereiche.“
„Alle Räume sind für alle Mieter zugänglich.“
„Die Mieter bilden eine Betriebsgemeinschaft.“
Damit ist man baurechtlich auf der sicheren Seite.
Aktuell stehen dem ArtHub Rhein-Ruhr 3 Lokationen in Mülheim an der Ruhr, Bergisch Gladbach BENSBERG bei Köln und in Essen-Nord zur Verfügung. Weitere Atelier- und Ausstellungshäuser sind in Planung, wobei auch Kooperationen in Betracht kommen (Artists in Residence / zeitweiser Ateliertausch / Gastkünstlerateliers).
